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Verfahrensablauf und Vollzug

Abgabetermin & Entzugsbeginn nach Wunsch

Bei einem Warnungsentzug haben Sie die Möglichkeit, innert der Frist von 14 Tagen einen Wunsch bezüglich Abgabetermin bekanntzugeben. Ohne entsprechenden Bericht innert dieser Frist wird der Beginn des Führerausweisentzugs durch die Administrativbehörde festgelegt.

Ihr Wunsch bezüglich Abgabetermin wird nach Möglichkeit berücksichtigt, ein Anspruch besteht jedoch nicht.

Der gewünschte Abgabetermin kann innerhalb von 7 Monaten nach Gewährung des rechtlichen Gehörs (Datum im Brief) frei gewählt werden.

Je nach Einzelfall kann es eine kürzere Frist für die letztmögliche Abgabe geben (durch Sie verursachte Verfahrensverzögerung, nach Beschwerdeentscheid). Dies ist jedoch die Ausnahme.

Haben Sie den letztmöglichen Abgabetermin gewählt, ist einer weitere Erstreckung auch in Härtefällen ausgeschlossen (z.B. Todesfall in der Familie, berufliche Veränderung). Härtefälle rechtfertigen auch eine Verlängerung der maximalen Aufschubdauer nicht. Bitte planen Sie deshalb den Entzug des Führausweises frühzeitig ein.