Vorschriften für Lieferwagen
Seit 1. Januar 2010 gelten folgende Bestimmungen: In Lieferwagen sind maximal 9 Sitzplätze zulässig. Alle Sitzplätze, auch auf Längsbänken, müssen mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, wobei in besonderen Fällen Ausnahmen möglich sind.
Die Anzahl Sitzplätze können Sie dem Fahrzeugausweis wie folgt entnehmen:
Die Zahl der Plätze vorne (Feld 27 / Teil rechts) ist mit der in Ziffer 128 aufgeführten Zahl zu addieren.
Wir weisen darauf hin, dass die so erhaltenen Summe je nach Datum der Ausstellung der Fahrzeugausweises nicht immer mit der Anzahl Plätze Total (Feld 27 / Teil links) übereinstimmen muss. In verschiedenen Zeitperioden durfte das Strassenverkehrsamt beim Total nur die Anzahl der vorderen Plätze aufführen.