Hauptmenü

Arztpersonen

Aufgebote zu Spezialuntersuchungen

Parallel Aufgebote

Von spezialärztlichen Abklärungsstellen wurde der Wunsch an das Strassenverkehrsamt getragen, nach Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass es zu keinen parallelen Aufgeboten mehr kommt. Dies will heissen, dass es möglichst nicht mehr vorkommen soll, dass eine Person in gleicher Sache sowohl vom Stufenarzt als auch durch das Strassenverkehrsamt zu einer Spezialuntersuchung (z.B. Ophthalmologie oder Neurologie) aufgeboten wird.

Solche parallelen Aufgebote sind organisatorisch schwierig zu handhaben, zudem ist oftmals der Kostenträger fraglich. Wir bitten Sie als Stufenärztinnen und Stufenärzte deshalb um Verständnis für die Lage der Spezialuntersuchungsstellen.

Lösung Parallel Aufgebote

Falls Sie also im Rahmen einer verkehrsmedizinischen Abklärung die Notwendigkeit einer weiteren Spezialabklärung feststellen, so gibt es zwei Möglichkeiten: erstens können Sie die betroffene Person direkt zur Spezialabklärung aufbieten und dem Strassenverkehrsamt im Anschluss an diese Abklärung eine umfassende Meldung machen oder sie empfehlen dem Strassenverkehrsamt, die Zuweisung selbst vorzunehmen. Wichtig ist, dass die Zuweisung zur Spezialabklärung nicht doppelt, sowohl durch eine Stufenärztin oder einen Stufenarzt als auch durch das Strassenverkehrsamt erfolgt.

zurück