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Strassenverkehr

Versicherungswechsel per 1. Januar 2025

Sie können uns die / den Fahrzeugausweis/e für den Versicherungswechsel , ab dem 16.12.2024 im Original per Post zustellen. Legen Sie bitte ein kurzes Begleitschreiben dazu, denn kommentarlos und zu früh eingesendete Ausweise werden retourniert.

Die Verarbeitung der Geschäfte per 01.01.2025 erfolgen ab dem 03.01.2025 rückwirkend.

Bitte beachten Sie, dass in der Regel ein markanter Anstieg der Geschäfte per 01.01.2025, für das Strassenverkehrsamt bevorsteht. Somit kann es zu längeren Warte- und Verarbeitungszeiten kommen.

Wichtiger Hinweis:

Ohne den originalen Fahrzeugausweis dürfen Sie nur innerhalb der Schweiz fahren. Wir weisen darauf hin, dass bereits eingereichte Unterlagen nicht wieder ausgehändigt werden.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.