Wirtschaftsnews aus dem Kanton Aargau
Gericht bewilligt Nachlassstundung für SwissShrimp
Rheinfelden AG - SwissShrimp setzt während der gerichtlich genehmigten Nachlassstundung seine Gespräche mit Investierenden fort. Die Firma sucht jetzt zusammen mit einem provisorischen Sachwalter nach einer zukunftsfähigen Lösung. Unterdessen läuft die Produktion laut SwissShrimp ausgezeichnet.
(CONNECT) Der SwissShrimp AG ist vom zuständigen Bezirksgericht Rheinfelden die provisorische Nachlassstundung gewährt worden. Die Frist läuft bis zum 3. Juni 2025. Für diese Zeit wurde als Sachwalter Roland Märki von der Kanzlei Kiener & Märki eingesetzt.
„Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind erleichtert über diesen Entscheid“, heisst es in einer Medienmitteilung von SwissShrimp. „Sie führen ihre Anstrengungen für eine gute, zukunftsorientierte Lösung unvermindert und engagiert fort.“ Bei den Gesprächen mit potenziellen Investierenden gehe es um die Mitarbeitenden, das Tierwohl, „und um den Erhalt der bestechenden Idee nachhaltig produzierter Shrimps in der Schweiz“.
Das Pionier-Start-up betreibt in Rheinfelden die erste Shrimps-Farm der Schweiz. Sein Konzept „Ernte auf Bestellung" sieht die Lieferung frischer Shrimps an Privathaushalte, Restaurants und Grossverbraucher vor. Seine Energie bezieht das Unternehmen aus der Abwärme der benachbarten Saline Riburg.
Die Produktion laufe „ausgezeichnet“, so SwissShrimp in der Mitteilung. Die Wasserbecken des Unternehmens seien „randvoll“ mit über sieben Tonnen frischer Garnelen für seine laufende Rabattaktion. Ausserdem gebe es Vorrat an tiefgefrorenen Shrimps.
„Wir hoffen, dass wir gerade mit Blick auf Ostern nächste Woche sehr viele Shrimps verkaufen können“, so das Unternehmen. „Jedem Privathaushalt und jedem Gastrobetrieb, der mit seinem Einkauf einen Beitrag zum Erhalt unserer regionalen, nachhaltigen, antibiotikafreien und sozialverträglichen Shrimps-Produktion leistet, danken wir im Voraus.“ ce/mm