Ausreise EU/EFTA-Bürger
Haben Sie in der Schweiz gearbeitet und wollen Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung in einem EU/EFTA-Staat geltend machen?
Wir empfehlen jeder Person, die in ihr Heimatland zurückkehrt, das Formular PD U1 schon hier bei der Arbeitslosenkasse ausfüllen zu lassen.
Denn wenn Sie sich auf dem Arbeitsamt im Ausland anmelden, wird man von Ihnen das Formular PD U1 (EU-Bürger) oder das Formular E301 (EFTA-Bürger) verlangen. Damit können Sie die Zeiten, die für die Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen sind, nachweisen.
Den Antrag auf Ausstellung eines solchen PD U1 (für EU-Bürger) bzw. E301 (für EFTA-Bürger) stellen Sie bei Ihrer letzten Arbeitslosenkasse. Zusätzlich müssen Sie Ihrer Arbeitslosenkasse eine internationale Arbeitgeberbescheinigung senden, damit sie das PD U1-Formular oder das E301-Formular ausfüllen kann.
Falls Sie in den letzten Jahren keine Leistungen einer Arbeitslosenkasse bezogen haben, können Sie eine Arbeitslosenkasse in Ihrem Wohnkanton wählen:
Liste Arbeitslosenkassen im Aargau (PDF, 1 Seite, 274 KB)
Auf arbeit.swiss finden Sie den
Antrag auf Ausstellung eines Formulars PD U1
Arbeitgeberbescheinigung international (Grundlage für das PD U1)