Zwischenverdienst
Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie eine temporäre Stelle zu besetzen haben. Viele gut ausgebildete Fachkräfte wünschen sich nur eines: eine neue Arbeit, auch wenn diese nur befristet ist.
Bei uns finden Sie die geeignete Kandidatin oder den geeigneten Kandidaten für Ihre Vakanz. Sie können entsprechende Stellen kostenlos in der Datenbank Jobroom auf arbeit.swiss ausschreiben. Es handelt sich um die grösste Stellendatenbank der Schweiz. Wir unterbreiten Ihnen auch gerne eine Vorauswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten.
Online-Stellenmeldeformular auf arbeit.swiss
Damit die Versicherten, die einen Zwischenverdienst ausüben, keine finanziellen Einbussen in Kauf nehmen müssen, bleiben sie während dieser Zeit beim RAV angemeldet. Der temporären Arbeitskraft bezahlen Sie unter Berücksichtigung der geltenden Kündigungsfristen den orts- und berufsüblichen Lohn.
Wenn Sie selbst keine Lohnadministration erbringen möchten, vermittelt Ihnen das RAV einen privaten Stellenvermittler, der diese Aufgabe zu einem vergünstigten Kostensatz für Sie übernimmt.
Für die Abrechnung mit der Arbeitslosenkasse steht Ihnen das Formular "Bescheinigung über Zwischenverdienst" zur Verfügung. Der oder die Stellensuchende muss dieses Formular monatlich bei der Arbeitslosenkasse einreichen.
Bescheinigung über Zwischenverdienst (PDF, 2 Seiten, 167 KB)
Falls Sie eine Frage zum Ausfüllen des Formulars haben, wenden Sie sich bitte an die Arbeitslosenkasse des bei Ihnen beschäftigten Mitarbeitenden.
Liste der Arbeitslosenkassen im Aargau (PDF, 274 KB)