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Kündigung

Fristlose Kündigung nach Veruntreuung

Eine Lehrperson bezahlte verschiedene private Einkäufe, teils grosse Beträge (Bahn- und Flugreisen etc.) mit der Kreditkarte, welche ihr von der Schule für Materialeinkäufe im Rahmen des Werkunterrichts zur Verfügung stand. Die Schulleitung wurde allmählich auf Unstimmigkeiten aufmerksam. Als ihr Verdacht schliesslich erhärtet war, kündigte sie der Lehrperson fristlos.

Eine fristlose Kündigung ist eine ausserordentliche und sehr einschneidende Massnahme und darf nicht leichtfertig angenommen werden. Die Schlichtungskommission kam hier jedoch zum Schluss, dass der Anstellungsbehörde unter diesen Umständen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit der Lehrperson nicht mehr zuzumuten war, und empfahl die Bestätigung der fristlosen Kündigung.