Ansichtsbild: |
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Typologie |
Nutzung (Stufe 1): | Öffentliche Bauten und Anlagen |
Nutzungstyp (Stufe 2): | Richtstätte |
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Schutz / Status |
Kantonale Unterschutzstellung (DSI): | 6/25/1949 |
Kategorie Inventar Kulturgüterschutz: | A (nationale Bedeutung) |
Kantonaler Schutzumfang: | Integral |
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Dokumentation |
Entstehungszeitraum: | No information given |
Bau- und Nutzungsgeschichte: | Bei der Aarburger Richtstätte handelt es sich um eine Schöpfung der Froburger. Nach dem Befehl des Direktoriums der Helvetischen Republik am 12. August 1798, dass jene Galgen, die sich nicht beim Kantonstribunal befanden, abgeschafft werden sollen, wurde der Aarburger Galgen zerstört. Die Säulen wurden gestürzt und einige Steine die Böschung hinuntergerollt. Nur die Fundamente, die Beingruft und die Umfassungsmauer blieben auf der Richtstätte. Mit der Zeit wurde sie überwuchert und blieb nur auf einem Stich von Lory überliefert. Als ein Sturm 1917 mehrere Bäume entwurzelte kamen die Fundamente der Säulen und die Gruft wieder zum Vorschein. Durch diesen Fund wurde ein Wiederaufbau der alten Richtstätte aktuell. Es dauerte jedoch über zwanzig Jahre bis die Steine gefunden und an ihrem ursprünglichen Platz wieder aufgestellt werden konnten. Zu einem vollständigen Wiederaufbau fehlen zwei Steinlagen. |
Beschreibung: | Die Richtstätte befindet sich im Engpass der Klos, wenige Meter unterhalb der Sälihöhle. Sie war ein Zeichen der Macht an der Peripherie des Reiches der Froburger und oberhalb der Nord-Süd-Verbindung über den Hauenstein. Der Galgen besteht aus zwei Säulen, die aus mehreren kreisrund behauenen Steinen aufgebaut sind, oben verbunden durch einen Querbalken. Zwischen den Säulen liegt die Gruft, in welcher die Hingerichteten bestattet wurden. Eingefasst ist der Galgen von einer kleinen Steinmauer. |
Reproduktionsbestimmungen: | © Kantonale Denkmalpflege Aargau |
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URL for this unit of description |
URL: | http://www.ag.ch/denkmalpflege/suche/detail.aspx?ID=19362 |
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