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Gerichte

Obergericht

Das Obergericht ist die oberste richterliche Behörde im Kanton. Es ist teilweise als erste Instanz, teilweise als Rechtsmittelinstanz tätig. Es besteht aus den Abteilungen Handelsgericht, Strafgericht, Versicherungsgericht, Verwaltungsgericht und Zivilgericht.

Erreichbarkeit Gerichte

Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).