Erreichbarkeit Gerichte
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Die Bezirksgerichte sind erste Gerichtsinstanz in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten. Sie gliedern sich in Strafgericht, Arbeitsgericht, Jugendgericht und Familiengericht.
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Die Gerichte Kanton Aargau bleiben von Dienstag, 24. Dezember 2024, 12:00 Uhr, bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, geschlossen. An den Aargauer Bezirksgerichten wird die eingehende Post am Montag, 30. Dezember 2024, geöffnet und auf Dringlichkeit überprüft. Es besteht ein separater Pikettdienst im KESR- und im ZMG-Bereich.