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Gerichte

Schlichtungsbehörden

Die Schlichtungsbehörden vermitteln in zivilrechtlichen Verfahren zwischen den Parteien. Sie bestehen aus den Friedensrichterinnen und Friedensrichtern, der Präsidien der Arbeitsgerichte, der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen, der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht sowie der Schlichtungsbehörde für Kindesunterhalt.

Erreichbarkeit Gerichte

Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).