Hauptmenü

Organisation

Aufsichtsbehörde

Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts (KEKA) ist die Aufsichtsbehörde über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Sie beaufsichtigt die Tätigkeit der Familiengerichte, soweit diese als KESB tätig sind. Diese beaufsichtigen ihrerseits die Amtstätigkeit der von ihnen eingesetzten Beistands- und Vormundspersonen.