Abstimmung vom 9. Februar 2020
Am Abstimmungstermin vom 9. Februar 2020 konnte die Aargauer Stimmbevölkerung über folgende Vorlagen entscheiden:
Der Bundesrat unterbreitete am 9. Februar 2020 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
- Vorlage 1: Volksinitiative vom 18. Oktober 2016 "Mehr bezahlbare Wohnungen"
- Vorlage 2: Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung)
Erläuterungen des Bundesrats (mit Abstimmungsvideos)(öffnet in einem neuen Fenster)
Der Regierungsrat unterbreitete am 9. Februar 2020 die folgende Vorlage zur Abstimmung:
Vorlage 3: Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG); Änderung vom 7. Mai 2019
Das Bundesrecht enthält die Mindestvoraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Die Kantone haben aber die Möglichkeit, in ihrer Gesetzgebung über diese Mindestvoraussetzungen hinaus die Erfüllung von höheren Anforderungen für eine Einbürgerung zu verlangen. Dies wird vorliegend in zweierlei Hinsicht beantragt:
Die Form der Überprüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse ist vom Bundesrecht nicht vorgegeben. Bisher absolvierten die Bewerberinnen und Bewerber einen Test über die staatsbürgerlichen Kenntnisse im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens. Das Resultat des Tests diente den Gemeinden als Anhaltspunkt für das Einbürgerungsgespräch. Neu soll die Prüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse als Zulassungsvoraussetzung vor der Gesucheinreichung stattfinden. Erst nach bestandener Prüfung kann ein Einbürgerungsgesuch eingereicht werden. Als staatsbürgerliche Kenntnisse gelten die Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz und im Kanton Aargau. Nur wer diese Prüfung mit mindestens drei Viertel richtig beantworteter Fragen absolviert, kann ein Einbürgerungsverfahren durchlaufen.
Das Bundesrecht sieht eine Frist von drei Jahren ohne Sozialhilfebezug vor der Gesuchseinreichung vor. Dieselbe Regelung gilt auch bereits nach heutigem kantonalem Recht. Gemäss der vom Grossen Rat beschlossenen Änderung sollen neu Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller nicht eingebürgert werden, wenn sie in den zehn Jahren unmittelbar vor der Gesuchstellung oder während des Einbürgerungsverfahrens Sozialhilfe bezogen haben beziehungsweise beziehen. Für Härtefälle besteht gestützt auf das Bundesrecht eine Ausnahmeregel.
Im Grossen Rat war die neue Norm zur Prüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse (§ 6a KBüG) unbestritten. Auch der Regierungsrat hat sich dazu zustimmend geäussert.
Umstritten war aber, wie lange die Frist ohne Sozialhilfebezug vor der Einreichung des Einbürgerungsgesuchs betragen soll. Als Minderheitsantrag wurde im Grossen Rat als Kompromiss eine Frist von fünf Jahren vorgeschlagen, was auch seitens des Regierungsrats Unterstützung fand. Diesen Minderheitsantrag lehnte der Grosse Rat ab. Er beschloss eine Frist von zehn Jahren.
Da das Behördenreferendum ergriffen wurde, untersteht die vom Grossen Rat beschlossene Gesetzesänderung der Volksabstimmung.
Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (PDF, 4 Seiten, 185 KB)
Protokoll des Grossen Rats (PDF, 2 Seiten, 174 KB)
Abstimmungsbroschüre vom 9. Februar 2020 (PDF, 16 Seiten, 108 KB)
Hier finden Sie die Ergebnisse zur eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 9. Februar 2020.
Die Ergebnisse der eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 wurden am 14. Februar 2020 im kantonalen Amtsblatt publiziert.
Informationen zu den Ersatzwahlen auf Bezirks- und Kreisebene finden Sie hier.