Gesamtregierungsrat
Der Regierungsrat ist die leitende und oberste vollziehende Behörde des Kantons. Er besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Volk nach dem Mehrheitsverfahren für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden.
Der Regierungsrat ist die leitende und oberste vollziehende Behörde des Kantons. Er besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Volk nach dem Mehrheitsverfahren für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden.