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Dem Staatsarchiv Akten anbieten

Das Staatsarchiv Aargau übernimmt analoge und digitale Akten von kantonalen Verwaltungsstellen und Archiven privater Herkunft, sofern diese archivwürdig sind. Kantonale Verwaltungsstellen sind verpflichtet, ihre Akten anzubieten. Private Archive haben keine Anbietepflicht. Archive privater Herkunft sowie archivwürdige Sammlungen und Dokumentationen bilden aber eine wichtige Ergänzung zum staatlichen Archivgut.