Fahrzeugwechsel
Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt im Kanton Aargau für Fahrzeugwechsel, Wechselschildeinlösungen und Wiederinverkehrsetzungen (Kontrollschild/er bei Halterin / Halter) per Post.
Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt im Kanton Aargau für Fahrzeugwechsel, Wechselschildeinlösungen und Wiederinverkehrsetzungen (Kontrollschild/er bei Halterin / Halter) per Post.