Nachzahlung Sozialhilfe an Flüchtlinge in Asylunterkünften
Bis zum 30. September 2020 wurde den anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen während ihres Aufenthalts in einer kantonalen oder kommunalen Asylunterkunft die Sozialhilfe nach den tieferen Asylansätzen ausgerichtet. Weil diese Praxis dem geltenden Recht widersprach, beschloss das Departement Gesundheit und Soziales die Änderung dieser Praxis per 1. Oktober 2020. Nun können Betroffene ihre Ansprüche rückwirkend bis 1. Oktober 2015 über ein Gesuchsformular geltend machen.