Sammeln von Beeren, Pilzen und Holz

Das Sammeln wildwachsender Beeren und Pilze ist im ortsüblichen Umfang allen gestattet. Erwerbsmässiges Sammeln bedarf einer Bewilligung.
Das Sammeln wildwachsender Beeren und Pilze ist im ortsüblichen Umfang allen gestattet. Erwerbsmässiges Sammeln bedarf einer Bewilligung.