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Generalsekretariat

Staatshaftung

Forderungen aus Staatshaftung, d.h. Forderungen geschädigter Dritter auf Leistung von Schadenersatz oder Genugtuung gegen den Kanton Aargau, sind bei der Kompetenzstelle für Haftungsrecht geltend zu machen. Der Rechtsdienst des Departements Finanzen und Ressourcen nimmt diese Funktion wahr.

Forderung aus Staatshaftung schriftlich einreichen