Badewasser
Die kantonale Verordnung über die öffentlichen Bäder unterstellt diese inklusive dazugehörender Einrichtungen der Aufsicht des Amts für Verbraucherschutz. Dabei sollen die Benützenden und das Personal vor gesundheitlichen Schäden durch mangelhafte hygienische Verhältnisse oder auch durch die in den Anlagen verwendeten Chemikalien geschützt werden.