Schlachtung, Schlachttieruntersuchung (Lebendviehschau) und Fleischkontrolle
Das Schlachten von Tieren wird in der eidg. Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK; SR 817.190) geregelt. Die Fleischkontrolle gliedert sich in die Bereiche Schlachttieruntersuchung (STU) und die eigentliche Fleischuntersuchung (FU).