Ergotherapeut / Ergotherapeutin
Wer als fachlich selbstständige Ergotherapeutin oder Ergotherapeut im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.
![Eine Person hält einen bunten Ball in der Hand](/media/kanton-aargau/dgs/dokumente/gesundheit/dienste-fuer-fachpersonen/berufsbewilligungen/ergotherapeut/ergotherapeutin_large.jpg)