Abrechnung der Pflegekosten für ambulante Leistungserbringer
Die kantonale Clearingstelle stellt den Zahlungsverkehr zwischen den ambulanten Leistungserbringern (ohne Leistungsvereinbarung) und den Gemeinden sicher.
Die kantonale Clearingstelle stellt den Zahlungsverkehr zwischen den ambulanten Leistungserbringern (ohne Leistungsvereinbarung) und den Gemeinden sicher.