Notwendigkeit der Datenbekanntgabe für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen (§ 15 lit. c IDAG); Einsicht in nicht anonymisierbare amtliche Dokumente (§ 6 Abs. 2 IDAG)
Einsicht in nicht anonymisierbare amtliche Dokumente (§ 6 Abs. 2 IDAG); keine Behandlung verfahrensrechtlicher Akteneinsichtsrechte im öffentlichkeitsrechtlichen Schlichtungsverfahren.
Anwendbarkeit von Art. 30 Abs. 3 BV und Art. 6 EMRK auf Disziplinarverfahren der Anwaltskommission; Beschaffung von Beweismitteln für einen allfälligen Prozess bildet ein besonders schutzwürdiges Interesse an der Einsicht (Art. 29 Abs. 2 BV)