Arbeitszeit
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) ist dafür zuständig, Arbeitszeitbewilligungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen zu erteilen. Dazu muss der Betrieb ein dringendes Bedürfnis geltend machen können.
![Grosse Uhr in einer Werkhalle.](/media/kanton-aargau/dvi/bilder/awa/awa/unternehmen/photocase777licpm52680801_large.jpg)
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