Arbeitszeit
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) ist dafür zuständig, Arbeitszeitbewilligungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen zu erteilen. Dazu muss der Betrieb ein dringendes Bedürfnis geltend machen können.