Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal
Im Bereich Hausarbeit bestehen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden häufig keine vertraglichen Vereinbarungen. Dann gelten die Bestimmungen des Normalarbeitsvertrags.
![Junge Frau am Fensterputzen.](/media/kanton-aargau/dvi/bilder/awa/awa/unternehmen/fensterputzen-fuer-nav_large.jpg)
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