Leistungen bei Gemeindezusammenschlüssen
Ein grosser Teil der Finanzausgleichszahlungen verändert sich bei Gemeindezusammenschlüssen nicht. Wirkt sich ein Zusammenschluss aber negativ auf die Position einer Gemeinde im Finanzausgleich aus, so wird das Niveau vor Fusion während acht Jahren garantiert. Weitere Leistungen bei Gemeindefusionen sind nicht Teil des eigentlichen Finanzausgleichs, werden aber über die Spezialfinanzierung Finanzausgleich finanziert.