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Finanzausgleich

Berechnung und Vollzug

Für den Vollzug des Finanzausgleichs, das laufende Monitoring und die Weiterentwicklung ist die Gemeindeabteilung im Departement Volkswirtschaft und Inneres zuständig. Wichtige Fragen zur Umsetzung, zur Wirkung und zur Weiterentwicklung werden in zwei begleitenden Gremien mit Vertretungen der Gemeinden und des Kantons diskutiert. Die Finanzausgleichsbeiträge und -abgaben für jedes Jahr werden bis Mitte des Vorjahres berechnet und den Gemeinden mitgeteilt. Die Gemeinden finden auf diesen Seiten alle Informationen, die sie für die Budgetierung und Planung der Finanzausgleichszahlungen benötigen.