Optimierung der Aufgabenteilung
Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden und deren Anpassung sind kein Bestandteil des Finanzausgleichs. Es gibt aber Wechselwirkungen zwischen der Aufgabenteilung einerseits und dem Finanzausgleich andererseits. Die Einführung des neuen Aargauer Finanzausgleichs im Jahr 2018 erfolgte gleichzeitig mit Anpassungen bei der Aufgabenteilung.
Kantonalisierung der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs
Kommunalisierung der Finanzierung der materiellen Sozialhilfe
Kommunalisierung der Finanzierung von Krankenkassenausständen
Wegfall des Zuschlags auf den Gemeindebeiträgen an die Volksschule
Weitere kleinere Lastenverschiebungen
Gesamtübersicht
