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Finanzausgleich

Optimierung der Aufgabenteilung

Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden und deren Anpassung sind kein Bestandteil des Finanzausgleichs. Es gibt aber Wechselwirkungen zwischen der Aufgabenteilung einerseits und dem Finanzausgleich andererseits. Die Einführung des neuen Aargauer Finanzausgleichs im Jahr 2018 erfolgte gleichzeitig mit Anpassungen bei der Aufgabenteilung.

Kantonalisierung der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs

Kommunalisierung der Finanzierung der materiellen Sozialhilfe

Kommunalisierung der Finanzierung von Krankenkassenausständen

Wegfall des Zuschlags auf den Gemeindebeiträgen an die Volksschule

Weitere kleinere Lastenverschiebungen

Gesamtübersicht

Finanzieller Ausgleich der Lastenverschiebungen