Optimierung der Aufgabenteilung
Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden und deren Anpassung sind kein Bestandteil des Finanzausgleichs. Es gibt aber Wechselwirkungen zwischen der Aufgabenteilung einerseits und dem Finanzausgleich andererseits. Die Einführung des neuen Aargauer Finanzausgleichs im Jahr 2018 erfolgte gleichzeitig mit Anpassungen bei der Aufgabenteilung.