Erleichterte Einbürgerung
Das Staatssekretariat für Migration ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides verantwortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister. Der Wohnkanton wird in der Regel durch das Staatssekretariat für Migration zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.