Wirkungen einer Erklärung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts
Die Erklärung zur Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts hat keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Beziehungen.
Die Erklärung zur Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts hat keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Beziehungen.