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Zivilstandsfragen

Namenserklärung

Folgende Namenserklärungen sind möglich:

Namenserklärung vor der Eheschliessung

Namenserklärung nach Auflösung der Ehe

Namenserklärung nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

Erklärung über die Unterstellung des Namens unter das Heimatrecht (Optionserklärung)

Name der Ehegatten / Eheschliessung vor 31.12.2012

Aussereheliches Kind / Familienname des Vaters