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Administrativmassnahmen

Allgemeines zu den Administrativmassnahmen

Unter Administrativmassnahmen versteht man sämtliche behördlichen Anordnungen zur Durchsetzungen des Strassenverkehrsrechts. Ziel ist stets, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Eine Verkehrsregelverletzung zieht grundsätzlich zwei Verfahren nach sich.