Allgemeines zu den Administrativmassnahmen
Unter Administrativmassnahmen versteht man sämtliche behördlichen Anordnungen zur Durchsetzungen des Strassenverkehrsrechts. Ziel ist stets, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Eine Verkehrsregelverletzung zieht grundsätzlich zwei Verfahren nach sich.