Gurtpflicht für Kinder
Als zugelassene Rückhaltevorrichtung gelten Kindersessel oder einfache Sitzerhöher, die den EU-Normen 44/03 oder 44/04 entsprechen.
Als zugelassene Rückhaltevorrichtung gelten Kindersessel oder einfache Sitzerhöher, die den EU-Normen 44/03 oder 44/04 entsprechen.