Kategorie B
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz, sowie Motorwagen mit emissionsfreiem Antrieb bis 4,25t Gesamtgewicht.
Gesuchsformular
Information | Voraussetzung |
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Gesuchsformular | Erhältlich unter www.ag.ch/stvaformulare |
Mindestalter | 17 Jahre |
Passfoto | 1 aktuelles Farbfoto 35 x 45 mm |
Sehtest | durch Arzt oder Augenoptiker, nicht älter als 24 Monate |
Nothelferausweis | ja, nicht älter als 6 Jahre befreit, wenn Führerausweis Kategorie B oder B1 vorhanden |
Gesuchsabgabe | persönlich bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes oder beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau in 5503 Schafisheim |
Gebühr | Fr. 30.– (Gesuchsbearbeitung und 1. Theorieprüfung) |
Basistheorie
Information | Voraussetzung |
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Basistheorie nötig | ja befreit, wenn Führerausweis Kategorie A, A1 oder B1 vorhanden |
Gültigkeit | unbeschränkt |
Sprachen | Deutsch / Italienisch / Französisch / Englisch |
Prüfungsorte | Aarau |
Gebühr | Fr. 30.– |
Lernfahrausweis
Information | Voraussetzungen |
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Voraussetzung für Erteilung | bestandene Basistheorie oder Führerausweis Kategorie A, A1 oder B1 vorhanden |
Lernfahrten | Begleitperson erforderlich (Führerausweis Kategorie B seit 3 Jahren, Mindestalter 23, und nicht im Besitz des Führerausweises auf Probe), die Handbremse muss für die Begleitperson leicht erreichbar sein. "L"-Schild erforderlich |
Gültigkeit Lernfahrausweis | 24 Monate |
Verlängerung Lernfahrausweis | nicht zulässig |
Gebühr | Fr. 20.– |
Praktische Prüfung
Information | Voraussetzungen |
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Praktische Prüfung | ja |
Verkehrskunde | ja, nicht älter als 2 Jahre befreit, wenn Führerausweis Kategorie A, A1 oder B1 vorhanden |
Erforderliche Ausweise | gültiger Lernfahrausweis Kategorie B und Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeuges |
Prüfungsfahrzeug | ein leichter Motorwagen, der eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h erreicht; Auf Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss der Begleiter neben dem Führer Platz nehmen, ausgenommen auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder beim Parkieren; der Begleiter muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen können (Artikel 27 Absatz 2 des Verkehrsregelverordnung VRV). Auch elektrisch betätigte Feststellbremsen können die obengenannten Vorgaben erfüllen, wenn sie vom Beifahrersitz aus erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und in ihrer Wirkungsweise mit herkömmlichen Handbremsen vergleichbar sind. Es muss sichergestellt sein, dass das Fahrzeug auch abgebremst wird, wenn das Gaspedal nicht vollständig freigegeben ist oder erneut betätigt wird. Sollten Sie Zweifel an der Funktionsweise der elektrisch betätigten Feststellbremse haben, erkunden Sie sich bitte bei Ihrem Markenvertreter. |
Dauer der Prüfung | 60 Minuten |
Prüfungsorte | Schafisheim / Wettingen / Rheinfelden |
Prüfungswiederholung | 2. praktische Prüfung nach Verfügbarkeit 3. praktische Prüfung nur mit einer Ausbildungsbestätigung des Fahrlehrers 4. praktische Prüfung nur nach positivem Eignungstest |
Gebühr | Fr. 125.– |
Führerausweis
Ausweis | Kategorie B |
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Berechtigungen | Unterkategorie B1 Spezialkategorien F, G, M Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn der Anhänger höchstens 750 kg Gesamtgewicht hat und das Auto für das Ziehen von Anhängern zugelassen ist. Der Anhänger darf auch schwerer sein, wenn das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger zusammen höchstens 3500 kg beträgt. Verbindlich sind die Angaben in den Fahrzeugausweisen. |
Gebühr | Führerausweis im Kreditkartenformat Fr. 25.– |