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Wahlen

Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats vom 20. Oktober 2024

Am 20. Oktober 2024 werden die 140 Mitglieder des Grossen Rats für die Amtsperiode 2025/2028 gewählt.

Listen & Kandidierende

Bis zum Ablauf der Anmeldefrist vom Montag, 29. Juli 2024, 12.00 Uhr wurden 97 Wahlvorschläge bzw. Listen von 15 Parteien und Gruppierungen eingereicht. 1'023 Kandiderende bewerben sich für die 140 Sitze im Grossen Rat des Kantons Aargau.

Listen und Kandidierende GRW 2024 (XLSX, 92 KB)
Übersicht Listen pro Bezirk (PDF, 1 Seite, 45 KB)
Definitve Zuteilung der Listennummern (Übersicht) (PDF, 1 Seite, 67 KB)
Statistik Listen und Kandidierende GRW 2024 (PDF, 6 Seiten, 238 KB)

Die Listen und Kandidierenden für die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats vom 20. Oktober 2024 wurden am Freitag, 9. August 2024 im kantonalen Amtsblatt publiziert.

Wahlanleitungen

Wahlanleitung für die Wahl des Grossen Rats (barrierefrei) (PDF, 10 Seiten, 2,9 MB)
Wahlanleitung für die Wahl des Regierungsrats (barrierefrei) (PDF, 6 Seiten, 3,3 MB)

Ergänzend zu den offiziellen Wahlanleitungen stehen Ihnen online weitere Wahlhilfen zur Verfügung:
Wie wählen – kurz erklärt: Hier geht es zum Erklärvideo
Wahlanleitung in Leichter Sprache

Infos & Termine

Die Ausschreibung dieser Wahl erfolgte am 15. März 2024 im kantonalen Amtsblatt. Die nachstehenden Dokumente erhalten wichtige Informationen sowie Termine und Fristen zum Anmeldeverfahren:

Terminplan (PDF, 1 Seite, 280 KB)
Anleitung Wahlvorschlag (PDF, 6 Seiten, 420 KB)
FAQ Grossratswahlen (PDF, 4 Seiten, 81 KB)
Übersicht Unvereinbarkeiten öffentlicher Ämter im Kanton Aargau (PDF, 4 Seiten, 103 KB)

Mandatszuteilung

Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 9. Januar 2024 die Zuteilung der Mandate an die Bezirke für die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats gemäss Antrag des Regierungsrats vorgenommen (GR.23.325).

Mandatszuteilung

Wahlkreis/BezirkAnzahl Mandate
Aarau16
Baden29
Bremgarten16
Brugg10
Kulm9
Laufenburg7
Lenzburg13
Muri8
Rheinfelden10
Zofingen15
Zurzach7
Kanton Aargau140

Sitzverteilung "Doppelter Pukelsheim"

Bei den Grossratswahlen kommt das unter dem Namen "Doppelter Pukelsheim" bekannte Sitzverteilungsverfahren zur Anwendung. Damit eine Partei/Gruppierung bei der Sitzverteilung berücksichtigt wird, muss sie im gesamten Kanton mindestens 3 % oder in einem Bezirk mindestens 5 % der Stimmen erhalten (Quorum).

In einem ersten Schritt werden die Sitze gesamtkantonal auf die Parteien/Gruppierungen, entsprechend dem von ihnen erzielten Wähleranteile, verteilt (Oberzuteilung).

Im zweiten Schritt werden die Sitze auf die einzelnen Listen in den Bezirken verteilt (Unterzuteilung). Die Sitze müssen dabei so verteilt werden, dass jeder Bezirk so viele Mandate erhält, wie ihm gemäss Mandatszuteilung zustehen, und jede Partei/Gruppierung so viele Sitze, wir ihr gemäss gesamtkantonaler Verteilung (Oberzuteilung) zustehen.

Details zur Sitzverteilung finden Sie hier: Dokumentation Doppelter Pukelsheim (PDF, 4 Seiten, 168 KB)

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