Titel: |
Teilliberalisierung der Feuerungskontrolle im Kanton Aargau
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Kurzbeschreibung: |
Der Grosse Rate hat bei der Beratung des Dekretes über die Umsetzung des Umweltschutzrechts (USD) Ende 1998 beschlossen, die Feuerungskontrolle zu liberalisieren. Anlagebetreiberinnen und Anlagebetreiber können neu die Feuerungskontrolle an eine Wartungsfirma ihrer Wahl übertragen, sofern diese die gestellten Anforderungen in personeller und technischer Hinsicht erfüllt. Für die Durchführung der amtlichen Feuerungskontrolle im Kanton Aargau musste darum ein neues Modell gewählt werden.
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Autor(en): |
Claude Furginé, Abteilung für Umwelt
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Erschienen in: |
Nr. 8, Januar 2000
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