Titel: Verlaufsmessungen von Erdwärmesonden
Kurzbeschreibung: Eine 2010 in Baden durchgeführte Erdsondenbohrung brachte eine überraschende Erkenntnis: Der Endpunkt der Bohrung lag rund 100 Meter nördlich des Ansatzpunktes. Bei einer Bohrstrecke von 225 Metern bedeutet dies eine erreichte Bohrtiefe von lediglich 200 Metern und eine Abweichung von rund 50 Prozent. Basierend auf dieser Erfahrung verlangt das im März 2013 verabschiedete Bergregalgesetz mit einer Änderung des Umweltrechts, dass Bohrungen in ihrem dreidimensionalen Verlauf vermessen werden müssen. Daten von rund 200 Bohrungen zeigen, dass die mittlere Abweichung von 4 Prozent bzw. 9 Metern in der erwarteten Grössenordnung liegt, jedoch dürfte bei diesen Ablenkungen der Sondenfuss oftmals bis unter das Nachbargrundstück reichen.
Autor(en): Oliver Genoni, Abteilung für Umwelt
Erschienen in: Nr. 72, September 2016   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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