Titel: Bauen im Lärm: Bundesgericht stützt den Aargauer Vollzug
Kurzbeschreibung: Das Bundesgericht ordnet an, dass die Grenzwerte der Lärmschutz-Verordnung bei sämtlichen Fenstern lärmempfindlicher Räume einzuhalten sind. Die so genannte Lüftungsfenster-Praxis, die den Lärm nur am geringsten belasteten Fenster beurteilt und die von vielen Kantonen praktiziert wurde, ist nicht bundesgesetzkonform. Die Lausanner Richter stützen mit ihrem Urteil den Aargauer Vollzug im Bereich "Bauen im Lärm".
Autor(en): Heiko Loretan, Abteilung für Umwelt
Erschienen in: Nr. 73, Februar 2017   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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