Titel: Aus dynamischen werden statische Waldgrenzen
Kurzbeschreibung: Bisher galt für die Waldausscheidung ausserhalb des Baugebiets der dynamische Waldbegriff. Die Waldfläche konnte sich vergrössern, indem sie in andere Flächen einwuchs - vorausgesetzt sie befand sich weder im Baugebiet noch angrenzend daran. Nach mindestens 15 Jahren wurde eine solche Fläche als Wald ausgeschieden und so dauerhaft der landwirtschaftlichen oder einer anderen Nutzung entzogen. Dies hat sich am 1. Januar 2019 durch die Teilrevision des Waldgesetzes des Kantons Aargau und der damit verbundenen Anpassung des Richtplans geändert. Dank statischer Waldgrenzen gilt heute eine in landwirtschaftliche Nutzflächen einwachsende Bestockung nicht mehr als Wald.
Autor(en): Antonia Ulmann, Abteilung Wald
Erschienen in: Nr. 80, Mai 2019   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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