Titel: Mehr Ruhe beim Brüten und Rasten
Kurzbeschreibung: Bisher bestanden im Kanton Aargau nur auf der Reuss und den kleinen Seen Beschränkungen für das Befahren mit Booten und anderen Schwimmkörpern. Neu darf auch der Aabach-Abschnitt zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss während der Brutzeit der Vögel (1. April bis 30. Juni) nicht mehr befahren werden.
Autor(en): Sebastian Meyer, Abteilung Landschaft und Gewässer
Thomas Egloff, Abteilung Landschaft und Gewässer
Erschienen in: Nr. 82, Januar 2020   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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