Titel: Tankanlagen: Eigenverantwortung gefragt
Kurzbeschreibung: Alle Anlagen, in denen wassergefährdende Flüssigkeiten gelagert werden, müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Abhängig von der Grösse der Anlage und dem Standort obliegt die Pflicht zur Einhaltung der Vorschriften der Eigenverantwortung der Inhaberin oder des Inhabers. Was bedeutet dies für Eigentümerinnen und Eigentümer von Tankanlagen (grösser als 2000 Liter) in der Gewässerzone üB sowie von Kleintankanlagen, die nicht mehr durch die Aufsichtsbehörde zur Kontrolle aufgefordert werden?
Autor(en): Joel Bellmann, Abteilung für Umwelt
Erschienen in: Nr.95, Mai 2024   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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