Titel: |
Instruktionsrunde über die energiegesetzlichen Vorschriften
|
Kurzbeschreibung: |
Das Energiegesetz des Kantons Aargau überträgt den Vollzug der energierechtlichen Vorschriften des Bundes sowie des Kantons Aargau grösstenteils an die Gemeinden, während der Kanton nur eine Aufsichtsfunktion ausübt. Eine wichtige Aufgabe des Kantons ist jedoch die Instruktion der Gemeinden zur Gewährleistung eines ausgeglichenen Standards beim Vollzug in den Gemeinden sowohl auf formeller, also organisatorischer, wie auch materieller Ebene. Dieser Aufgabe ist der Kanton u.a. mit der Durchführung von Instruktionsveranstaltungen für Fachleute nachgekommen.
|
Autor(en): |
Dr. Peter Hess, Abteilung Energie
|
Erschienen in: |
Nr. 12, Februar 2001
|
PDF
|
|
|
|