Titel: Entsorgungsgebühr auf Glasflaschen entlastet Gemeinden
Kurzbeschreibung: Dank einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) müssen die Gemeinden in Zukunft weniger Geld für die Sammlung und Verwertung von Altglas ausgeben. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat nun die Gebühren für Glasflaschen festgelegt. Ab dem Jahr 2002 werden Getränkeflaschen aus Glas je nach Grösse mit zwei, vier oder sechs Rappen belastet. Auszahlungen an die Gemeinden erfolgen aber erst im Jahr 2003.
Autor(en): Fritz Stuker, -
Andreas Burger, Abteilung für Umwelt
Erschienen in: Nr. 15, November 2001   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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