Titel: Hofdüngerabgabe im Kanton Aargau neu geregelt
Kurzbeschreibung: Die Abgabe von Hofdünger ist seit dem 1. August 2002 neu geregelt. Die abgegebenen Hofdüngermengen müssen neu in einer zentralen Düngerbuchhaltung erfasst werden. Neben den bisherigen Hofdüngerverträgen wird zusätzlich eine flexible, den heutigen Bedürfnissen angepasste Variante "Vereinbarung" angeboten. Die Hofdüngerabgabe wird durch ein Lieferscheinsystem erfasst. Die Hofdüngerabgaben und die Nährstoffbilanzen werden kontrolliert. Im Kontrolljahr 2003 gaben 558 Hofdüngerabgeber 150'515 Kubikmeter Gülle und Mist an 981 Aargauer Abnehmer weiter. Dies entspricht einer Nährstoffmenge von rund 9200 Düngergrossvieheinheiten.
Autor(en): Ruedi Bolliger, Landwirtschaft Aargau
Erschienen in: Nr. 23, Februar 2004   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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