Titel: Neue Wege bei der Entsorgung von Elektronikschrott
Kurzbeschreibung: Elektroschrott landete bis anhin meist in den Öfen der Kehrichtverbrennungsanlagen: Wertvolle Rohstoffe verbrannten oder gelangten in unbrauchbarer Form auf Deponien. Beides belastete die Umwelt unnötig. Mit der Einführung der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) am 1. Juli 1998 soll dies anders werden. Elektroschrott darf nicht mehr der Kehrichtabfuhr oder der Sperrgutsammlung mitgegeben werden. Händler und Hersteller müssen diese Apparate künftig wieder zurücknehmen und umweltgerecht entsorgen lassen. Dieser Artikel ist nicht als PDF-File erhältlich.
Autor(en): Christian Spiess, Abteilung für Umwelt
Dr. Peter Kuhn, Abteilung für Umwelt
Erschienen in: Nr. 3, September 1998   PDF
Hinweis zu Dateien im PDF-Format
Um die obenstehenden Dokumente im PDF-Format zu öffnen, benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader. Er kann direkt übers Internet heruntergeladen werden und erlaubt Ihnen das Ansehen, Navigieren und Drucken von PDF-Dateien über alle gängigen Plattformen.
   
Letzte Änderung: 23. Januar 2001
©
Kanton Aargau
www.ag.ch