Titel: |
Strassenunterhalt "auf Gedeih und Verderb"
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Kurzbeschreibung: |
Bereits seit 18 Jahren ist es nicht mehr erlaubt, Unkrautvertilgungsmittel (Herbizide) im Strassenunterhalt einzusetzen. Dies gilt seit 2001 auch für das private Wegnetz. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und Praktischer Umweltschutz Schweiz (Pusch) wollen das Herbizidverbot breit bekannt machen und unterstützen die Gemeinden bei der Information der Bevölkerung und beim Vollzug.
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Autor(en): |
Dr. Elmar Kuhn, Amt für Verbraucherschutz
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Erschienen in: |
Nr. 24, Mai 2004
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PDF
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