Titel: |
Frischer Wind auf Baustellen
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Kurzbeschreibung: |
Wo Baumaschinen mit Partikelfiltern auffahren, weht auf den Baustellen ein frischer Wind. Mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung vom 1. Januar 2009 wurde ein Partikelanzahl-Grenzwert für Abgase aus dieselbetriebenen Maschinen und Geräten auf Baustellen definiert. Grundsätzlich müssen sämtliche dieselbetriebenen Maschinen und Geräte auf Baustellen über einen funktionierenden Partikelfilter verfügen. Partikelfilter reduzieren die Anzahl der Abgasfeinpartikel um 99. Prozent. Die Umsetzung des neuen Grenzwertes wurde stichprobenartig untersucht. 86 Prozent der grenzwertpflichtigen Baumaschinen waren konform, 14 Prozent mussten beanstandet werden.
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Autor(en): |
Franziska Holzer Küng, Abteilung für Umwelt
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Erschienen in: |
Nr. 53, August 2011
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PDF
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