Titel: Frischer Wind auf Baustellen
Kurzbeschreibung: Wo Baumaschinen mit Partikelfiltern auffahren, weht auf den Baustellen ein frischer Wind. Mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung vom 1. Januar 2009 wurde ein Partikelanzahl-Grenzwert für Abgase aus dieselbetriebenen Maschinen und Geräten auf Baustellen definiert. Grundsätzlich müssen sämtliche dieselbetriebenen Maschinen und Geräte auf Baustellen über einen funktionierenden Partikelfilter verfügen. Partikelfilter reduzieren die Anzahl der Abgasfeinpartikel um 99. Prozent. Die Umsetzung des neuen Grenzwertes wurde stichprobenartig untersucht. 86 Prozent der grenzwertpflichtigen Baumaschinen waren konform, 14 Prozent mussten beanstandet werden.
Autor(en): Franziska Holzer Küng, Abteilung für Umwelt
Erschienen in: Nr. 53, August 2011   PDF
Hinweis zu Dateien im PDF-Format
Um die obenstehenden Dokumente im PDF-Format zu öffnen, benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader. Er kann direkt übers Internet heruntergeladen werden und erlaubt Ihnen das Ansehen, Navigieren und Drucken von PDF-Dateien über alle gängigen Plattformen.
   
Letzte Änderung: 23. Januar 2001
©
Kanton Aargau
www.ag.ch