Titel: Wasserbauprojekte als Folgemassnahmen
Kurzbeschreibung: Die Bundesgesetze verlangen übereinstimmend, dass der Schutz vor Hochwasser in erster Linie durch Unterhaltsmassnahmen an den Gewässern und raumplanerische Massnahmen zu erfolgen habe. Allerdings sind durch die intensive bauliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte an vielen Orten Schutzdefizite entstanden, die sich nicht mehr allein durch Unterhaltsmassnahmen und planerische Massnahmen beheben lassen. Typisches Beispiel ist der "Dorfbach", der in einem zu engen Bachbett durch den Ortskern verläuft und abschnittweise in zu kleinen Röhren eingedolt ist. In solchen Fällen sind wasserbauliche Massnahmen die einzig mögliche Lösung, um den Hochwasserschutz für alle zu verbessern.
Autor(en): Diverse Autoren , Abteilung Landschaft und Gewässer
Erschienen in: Sondernummer 34, November 2011   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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